AGB & Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Amata gGmbH (nachfolgend „Amata“), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit Amata hinsichtlich der von Amata in ihrem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die im Online-Shop von Amata enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens Amata dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

(2) Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop von Amata integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(3) Amata kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt Amata das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

(4) Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt Amata schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

(5) Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Amata wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von Amata gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch Amata erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop von Amata eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website von Amata archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

(6) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular von Amata kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

(7) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(8) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von Amata versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von Amata oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von Amata.

(3) Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

(2) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die Amata nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

(3) Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop mitgeteilt.

(4) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

(5) Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.

§ 5 Liefer- und Versandbedingungen

(1) Bietet Amata den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des von Amata angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung von Amata angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

(2) Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Amata hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung von Amata hierzu getroffene Regelung.

(3) Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald Amata die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald Amata die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und Amata dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

(4) Amata behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Amata zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Amata wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

(5) Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Tritt Amata in Vorleistung, behält sie sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

§ 7 Mängelhaftung (Gewährleistung)

(1) Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

(2) Handelt der Kunde als Unternehmer,

  • hat Amata die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

(3) Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
  • für den Fall, dass Amata den Mangel arglistig verschwiegen hat,
  • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für eine ggf. bestehende Verpflichtung von Amata zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.

(4) Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

(5) Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

(6) Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und Amata hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

§ 8 Einlösung von Aktionsgutscheinen

(1) Gutscheine, die von Amata im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine“), können nur im Online-Shop von Amata und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

(2) Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

(3) Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

(4) Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

(5) Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird von Amata nicht erstattet.

(6) Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen von Amata angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

(7) Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

(8) Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

(9) Der Aktionsgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Aktionsgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Amata ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

§ 9 Einlösebedingungen für Geschenkgutscheine

(1) Diese Bedingungen gelten für alle käuflich erworbenen Geschenkgutscheine.

(2) Restguthaben werden bis zum Ablaufdatum Deinem Geschenkgutscheinkonto gutgeschrieben, danach können sie nicht mehr verwendet werden.

(3) Geschenkgutscheine können nur auf www.amata-kultur.org/shop für Produkte eingelöst werden, welche für den Erwerb durch Gutschein zugelassen sind.

(4) Geschenkgutscheine können über das reguläre Bestellformular (Einkaufswagen oder Kasse) eingelöst werden.

(5) Sollte der Wert des Gutscheins für Deine Bestellung nicht ausreichen, kannst Du die Differenz mit einer anderen zugelassenen Zahlungsweise oder durch die Eingabe weiterer Geschenkgutscheine auf derselben Seite begleichen.

(6) Bei einer Bestellung kann mehr als ein Geschenkgutschein verwendet werden.

(7) Um ein bestehendes Guthaben einzusehen, besuche bitte „Mein Konto“ auf www.amata-kultur.org/shop.

(8) Eine Stornierung von Gutscheinbestellungen kann nur dann vorgenommen werden, wenn der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.

(9) Amata kann dem Käufer von Geschenkgutscheinen Informationen über den Status der Einlösung des Geschenkgutscheines zukommen lassen.

(10) Geschenkgutscheine können nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen eingelöst werden.

(11) Geschenkgutscheine können nicht bar ausbezahlt, aufgeladen, gegen Wert übertragen, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf von Geschenkgutscheinen ist ebenfalls nicht zulässig.

(12) Bei Schreibfehlern in der E-Mail-Adresse des Gutscheinempfängers übernimmt Amata keine Haftung. Ebenso übernimmt Amata keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (zum Beispiel aufgrund technischer Schwierigkeiten) von Geschenkgutscheinen.

(13) Im Falle eines Betrugs, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung ist Amata berechtigt, die entsprechenden Kundenkonten zu schließen und/oder eine alternative Zahlungsweise zu verlangen. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder Auszahlung von betroffenen Gutscheinen.

§ 10 Anwendbares Recht

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

§ 11 Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Amata. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Amata ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Amata ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

§ 11 Alternative Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) Amata ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Mietbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Mietbedingungen finden auf sämtliche Mietverträge Anwendung, die mit Amata geschlossen werden. Betreiberin und Vertragspartnerin des Mieters ist die Amata gGmbH, Steinbruchweg 9, 66129 Saarbrücken, Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, Handelsregisternummer HRB 103728, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE308185247.

(2) Einige Regelungen dieser Bedingungen haben für den Mieter nur dann Geltung, wenn er Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Der Mieter ist Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen von Amata zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Amata weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin.

(3) Die zwischen Amata und dem Mieter getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bedingungen sowie dem Mietvertrag. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Amata der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Durch den Vertrag wird die Anmietung von neuen oder gebrauchten Artikeln, nachfolgend „Mietgegenstände“, zur Gebrauchsüberlassung vereinbart. Vertragsziel ist hierbei, dass der Mieter die Ware gegen Zahlung der vereinbarten Miete ausschließlich zur Nutzung erhält.

(2) Im Übergabeprotokoll sind die bei der Übergabe der Mietgegenstände bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird die Mietgegenstände vor der Nutzung sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und diese unverzüglich an Amata melden.

§ 3 Online-Shop

(1) Ein Mietvertrag kann von einem auf www.amata-kultur.org/shop registrierter Nutzer abgeschlossen werden.

(2) Nutzer können sich bei oder unabhängig von einer Bestellung registrieren.

(3) Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung ausschließlich zutreffende Daten anzugeben und dürfen insbesondere keine Daten Dritter angeben.

(4) Nutzer sind verpflichtet, Amata Änderungen ihrer Daten unverzüglich mitzuteilen.

(5) Nutzer haften für den Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte, es sei denn, Amata hat sie zu vertreten. Dies kann auch dazu führen, dass Nutzer verpflichtet sind, Nutzungsentgelte für Mietgegenstände zu zahlen, die sie selbst nicht bestellt haben.

(6) Sofern dem Mieter von Amata Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen von Unbefugten erlangt wurden, hat er Amata hierüber unverzüglich zu informieren.

(7) Natürliche Personen können nur Bestellungen abgeben, wenn sie volljährig und voll geschäftsfähig sind.

(8) Auch juristische Personen oder Personengesellschaften können Bestellungen abgeben, diese dürfen jedoch nur von einer für diese vertretungsberechtigten natürlichen Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person erfolgen, die namentlich benannt werden muss.

(9) Bei erfolgreicher Registrierung legt Amata ein Kundenkonto für den Nutzer an.

(10) Die Präsentation der Mietgegenstände auf der Shop-Website ist freibleibend, d. h. sie stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.

(11) Nutzer können einen Mietgegenstand auf der Webseite durch Anklicken des jeweiligen Buttons auf der Angebotsseite in den Warenkorb legen. Auf der Angebotsseite wird die Höhe der zu zahlenden Miete angezeigt. Ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss geben Nutzer erst durch das Anklicken des jeweiligen Buttons auf der Zusammenfassungsseite ab. Bis zu diesem Zeitpunkt können im Rahmen der Bestellmaske die Angaben jederzeit überprüft und ggf. korrigiert werden.

(12) Nach dieser Bestellung erhält der Nutzer eine freibleibende Bestätigung der Bestellung. Nach erfolgreicher Prüfung der Bestellung erhält der Nutzer von Amata eine E-Mail, welche die Miete der ausgewählten Artikel zusagt. Mit Zugang dieser Vertragsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande.

(13) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Online-Shops Risiken birgt. Dies betrifft insbesondere Gefahren, die durch den Versand von Schadsoftware, Spaming (unaufgefordertes Versenden von Werbe-E-Mails), den Diebstahl von Passwörtern, den elektronischen Einbruch sowie Manipulation, Hacking sowie andere Formen der unberechtigten Offenlegung der Daten der Mieter, Belästigungen und Fälschungen hervorgerufen werden.

(14) Amata wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Risiken zu minimieren. Eine Einstandspflicht wird dadurch nicht begründet. Die Nutzung des Shops erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.

(15) Wartungsarbeiten, Nachrüstungen oder Upgrades, Fehler oder „Bugs“ sowie andere Ursachen oder Umstände können zu Unterbrechungen oder Fehlern des Betriebs des Online-Shops führen. Amata wird technische Störungen unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten beseitigen.

§ 4 Verfügbarkeit

(1) Sollte Amata während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass der vom Mieter bestellte Mietgegenstand trotz sorgfältiger Prüfung des Bestandes und aus von Amata nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, wird der Mieter darüber per E-Mail informiert und ein Vertrag kommt nicht zustande. Falls Amata zuvor das Vertragsangebot vom Mieter durch die Vertragsbestätigung angenommen hat, ist Amata zum Rücktritt berechtigt. Etwaige geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(2) Hat Amata ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere wegen höherer Gewalt (u. a. Pandemien wie COVID-19) oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat Amata das Recht, insoweit von dem Vertrag zurückzutreten. Der Mieter wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden unverzüglich zurückerstattet. Die gesetzlichen Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.

§ 5 Mietbeginn, Vertragsdauer

(1) Die Laufzeit der Miete beginnt mit Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter.

(2) Die Mietgegenstände werden vom Mieter abgeholt/zurückgebracht oder auf Wunsch durch Amata zugestellt/abgeholt.

(3) Bis acht Stunden zur vereinbarten Zustellzeit ist, falls möglich, eine Änderung der Buchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 25 Euro zzgl. der etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglich gewählten und dem geänderten Preis möglich.

(4) Im Falle der Nichtabholung/Nichtannahme der Mietgegenstände oder im Falle der Abholung nach dem in der Bestellbestätigung vereinbarten Anmietzeitpunkt wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Amata keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

(5) Die Laufzeit des Vertrages hängt von Wahl des Mietzeitraumes bei der Bestellung ab.

(6) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mit sämtlichem Zubehör unverzüglich nach Vertragsende an Amata herauszugeben.

§ 6 Rückgabe

(1) Der Mietvertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert, § 545 BGB findet keine Anwendung.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum Ablauf der Mietzeit Amata vollständig und n vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.

(3) Bei übermäßiger Verschmutzung der Mietgegenstände, die eine Sonderreinigung erfordert, oder wenn der Mietgegenstände mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben werden, leistet der Mieter Amata Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Amata kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Amata ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

(4) Die Nutzungsentgelte sind vom Mieter unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Mieter den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Amata zurückschickt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung.

(5) Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

(6) Gibt der Mieter die Mietgegenstände – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Amata zurück, ist Amata berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter zur Zahlung einer Aufwandspauschale als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand von 25 Euro verpflichtet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Amata kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

(7) Der Mieter ist verpflichtet, auch während der Mietzeit die Mietsachen auf Weisung an Amata zurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerrückruf oder das Erreichen einer bestimmten Haltedauer. In diesem Fall erhält der Mieter bei Rückgabe des Mietgegenstandes für die restliche Mietdauer eine anteilige Erstattung der Mietkosten. Gibt der Mieter die Mietsache entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an Amata zurück, ist Amata berechtigt, das Vertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen.

(8) Der Mieter hat insbesondere Passwortschutz, Koppelung des Mietgegenstandes an einen persönlichen Account oder eine andere Sperre, die eine Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zu entfernen. Sollte der Mieter den Mietgegenstand mit Passwortschutz, Koppelung an einen persönlichen Account oder mit einer anderweitigen Sperre, die eine Nutzung der Ware durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zurückgeben, behält sich Amata vor, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters entsperren zu lassen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, einen Pauschalbetrag von 50 € zu zahlen. Kann der Mieter geringere Entsperrkosten als den Pauschalbetrag nachweisen, so ist der geringere Betrag zu entrichten.

(9) Amata löscht bei Rückgabe alle auf Mietgegenständen gespeicherten Daten unwiederherstellbar. Der Mieter muss daher auf den Mietgegenständen gespeicherte Daten vor der Rückgabe selbst sichern.

(10) Wird der Mietgegenstand ohne das mitvermietete Zubehör oder den Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, auf Aufforderung von Amata das fehlende Zubehör und den fehlenden Bestandteil innerhalb von einer Woche ab Aufforderung zurückzuschicken. Sollte der Mieter das fehlende Zubehör oder den fehlenden Bestandteil trotz Aufforderung von Amata innerhalb von einer Woche nicht zurückschicken, steht es Amata es frei, den Restwert des fehlenden Zubehörs oder des fehlenden Bestandteils zu verlangen, der aufgrund des aktuellen Marktwerts berechnet wird.

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Wenn der Mieter Verbraucher ist und den Mietgegenstand über die Webseite gemietet hat, ist er zum Widerruf seiner Vertragserklärung berechtigt. Kein Widerrufsrecht haben Mieter, die Unternehmer sind.

(2) Soweit der Mieter ein Widerrufsrecht hast, hast er das Recht, binnen vierzehn Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mieter Amata mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: Amata gGmbH, Steinbruchweg 9, 66129 Saarbrücken, shop@amata-kultur.org.

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

(5) Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat Amata alle Zahlungen, die es vom Mieter erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Mieter eine andere Art der Lieferung als die von Amata angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Amata eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Amata dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(6) Amata kann die Rückzahlung verweigern, bis es den Mietgegenstand wieder zurückerhalten hat oder bis der Mieter den Nachweis erbracht hat, dass er den Mietgegenstand zurückgesendet hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

(7) Der Mieter hat den Mietgegenstand unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an folgende Rücksendeadresse zurückzusenden bzw. dort zu übergeben: Amata gGmbH, Steinbruchweg 9, 66129 Saarbrücken. Die Frist ist gewahrt, wenn der Mieter den Mietgegenstand vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

(8) Der Mieter trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Mietgegenstands. Eine Rücksendung des Mietgegenstandes an die falsche Adresse kann mitunter zu Verzögerung der Rückzahlung führen.

§ 8 Kündigung

(1) Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Amata kann den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
a) erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
b) nicht eingelöste Bankeinzüge,
c) gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
d) mangelnde Pflege oder unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
e) Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
f) die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages, z. B. wegen zu hoher Schadensquote.

(3) Sofern zwischen Amata und dem Mieter mehrere Mietverträge bestehen und Amata zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.

(4) Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:
a) Einen Mietgegenstand vorsätzlich beschädigt,
b) Amata einen am Mietgegenstand entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,
c) Amata vorsätzlich einen Schaden zufügt,
d) mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Tagesmiete mehr als fünf Bankarbeitstage im Verzug ist,
e) einen Mietgegenstand bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.

(5) Kündigt Amata einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände samt sämtlichem Zubehör unverzüglich an Amata herauszugeben.

§ 9 Zustellung/Abholung

(1) Die Mietgegenstände müssen an folgender Adresse abgeholt und wieder zurückgebracht werden: Steinbruchweg 9, 66120 Saarbrücken.

(2) Wünscht der Mieter die Zustellung/Abholung der Mietsachen, erfolgt die Lieferung der Mietgegenstände an die vom Mieter mitgeteilte Anschrift. Eine einmalige Gesamtgebühr fällt für die Zustellung und Abholung auf Grundlage der einfachen Entfernung zwischen dem Lager-Standort (Steinbruchweg 9, 66129 Saarbrücken) und dem Lieferort gemäß folgender Staffelung an:
0-15 km: 30 Euro
16-20 km: 40 Euro
21-30 km: 60 Euro
31-50 km: 100 Euro
51-100 km: 200 Euro
101-200 km: 400 Euro
201-250 km: 500 Euro

§ 10 Mietpreis, Fälligkeit

(1) Amata erhebt für die Nutzung des Mietgegenstandes Nutzungsentgelte. Die Höhe der Nutzungsentgelte ergibt sich aus der Angebotsdarstellung.

(2) Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis (Nutzungsentgelt pro Tag mal Anzahl der Tage der Vertragslaufzeit) und den Sonderleistungen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Komplettpakete (Zubehör wie Kabel, Stative, Adapter, Halterungen), Zustellungs-/Abholungskosten oder Technisches Personal.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Wird während der Laufzeit eines Mietvertrages die Miete einvernehmlich verlängert oder gekürzt oder eine Sonderleistung einvernehmlich geändert, ist Amata berechtigt, für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand eine Vertragsanpassungsgebühr zu verlangen. Eine etwaige Anpassung des Mietpreises und/oder der Anfall anderer Gebühren bleiben davon unberührt.

(5) Der Mietpreis ist bei Beginn der Mietzeit fällig. Er ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten.

(6) Rückerstattungen bei verspäteter Abholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.

(7) Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und Amata eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird Amata die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern Amata nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder Amata die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Amata übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist Amata berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.

(8) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird das Zahlungsmittel des Mieters mit der Miete, allen sonstigen vereinbarten Entgelten und der Sicherheitsleistung belastet.

(9) Amata kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu ihren Gunsten aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen.

(10) Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist Amata berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Amata. Der Mieter hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal), SEPA-Lastschrift, Barzahlung und Überweisung.

(2) Bei Verwendung eines Zahlungsdienstleisters ermöglicht dieser Amata und dem Mieter, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Zahlungsdienstleister die Zahlung des Mieters an Amata weiter.

(3) Im Zuge eines SEPA-Lastschriftverfahrens werden Kreditinstitut, BIC und IBAN des Bankkontos des Mieters benötigt. In dem der Mieter das SEPA-Lastschriftverfahren auswählt, ermächtigt er Amata, Zahlungen von seinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von Amata auf sein Bankkonto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Belastung des Bankkontos des Mieters erfolgt nach Abschluss der Bestellung. Im Rahmen der mit dem Kreditinstitut des Mieters vereinbarten Bedingungen kann der Mieter innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Der Mieter kann sein SEPA-Lastschriftmandat nach der Maßgabe des § 675p BGB widerrufen.

(4) Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, ist Amata berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem EZB-Basiszinssatz geltend zu machen, es sei denn, der Mieter ist Verbraucher. In diesem Fall betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Amata behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

(5) Gegenüber der Zahlungsforderung von Amata dürfen Mieter nur mit von dem Amata unbestrittenen oder gegen Amata rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Mieter nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Der Mieter ermächtigt Amata sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

(8) Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.

§ 12 Verantwortlichkeit des Mieters

(1) Der Mieter erhält den Mietgegenstand ausschließlich zur Nutzung in einem bestimmten Zeitraum.

(2) Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht verändern. Keine Änderung des Mietgegenstands ist eine Mangelbeseitigung nach der Vorgaben des § 536a Abs. 2 BGB oder eine Abnutzung des Mietgegenstands durch den vertragsgemäßen Gebrauch i. S. d. § 538 BGB. Dem Mieter steht kein Aufwendungsersatz für von ihm vorgenommene Änderungen nach § 539 Abs. 1 BGB zu.

(3) Amata ist berechtigt, den ursprünglichen Zustand nach Vertragsende auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Zustand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wieder hergestellt werden kann. In diesem Fall bleiben Ansprüche von Amata auf Schadensersatz unberührt.

§ 13 Schäden, Gewährleistung, Haftung

(1) Die Nutzung hat gebrauchsüblich und sorgfältig zu erfolgen unter Minimierung der zu erwarteten Beschädigungen.

(2) Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung des Mietgegenstands während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, Amata unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietgegenstands oder sonstigen Beeinträchtigung geführt hat, schriftlich zu unterrichten und den Mietgegenstand nach Aufforderung an Amata zurückzusenden.

(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich die Mietgegenstände in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu verschließen und gegen unbefugte Benutzung von Dritten abzusichern.

(4) Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit der Mietgegenstände notwendig, darf der Mieter nach vorheriger Rücksprache mit Amata eine Werkstatt beauftragen.

(5) Bei Beschädigungen des Mietgegenstands und sonstigen Verletzungen des zwischen dem Mieter und Amata geschlossenen Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Demnach haftet der Mieter dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(6) Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist. Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.

(7) Im Fall des Verlustes, bei mutwilligen Schäden, Raub, Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl, Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes zu entrichten. Hierbei werden bereits geleistete Mietzahlungen nicht einbezogen. Die Miete für den Mietzeitraum, in dem Amata der Verlust gemeldet wurde, ist vollständig zu entrichten.

(8) Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter den Mietgegenstand überlässt, verursachen.

(9) Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

(10) Bei Mängeln des Mietgegenstandes ist Amata berechtigt, den Mietgegenstand zu reparieren oder dem Mieter einen gleichwertigen Gegenstand als Ersatz zu überlassen.

(11) Amata haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Amata, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet Amata nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweck wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, soweit Amata nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung von Amata – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen. Die Verpflichtung zum Ersatz von Verzugsschäden wird auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch Amata.

(12) Der Mieter stellt Amata von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Amata wegen einer unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung des Mietgegenstandes geltend machen, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. In dem Fall einer Freistellung nach Satz 1 ersetzt der Mieter Amata jeglichen Schaden, der Amata wegen der unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung. Der Mieter informiert Amata unverzüglich, wenn Dritte Ansprüche wegen der unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung des Mietgegenstandes geltend machen und unterstützt Amata bei der Rechtsverteidigung.

(13) Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

§ 14 Spezielle Bestimmungen für Drohnen

Bei der Nutzung von Drohnen sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers.

§ 15 Spezielle Bestimmungen zur LiveBox

(1) Bei der Nutzung der LiveBox sind die Technische Beschreibung und die Rechtsgrundlagen zu beachten. Außerdem sind die Bedienungs- und Betriebsvorschriften sowie die im öffentlichen Verkehr und in Bezug auf die jeweilige geplante Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

(2) Die LiveBox darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

(4) Die LiveBox ist stets sicher mit den vorhandenen Schlössern abzuschließen.

(5) Der Mieter soll, abgesehen von der formalen Voraussetzung eines BE-Führerscheins bzw. Führerscheinklasse 3, Erfahrung im Fahren von Anhängern mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5 t haben und mit der Bedienung und der sicheren Anwendung vertraut sein.

(6) Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, sich mit der LiveBox vor der Nutzung vertraut zu machen, sie regelmäßig zu überprüfen, die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und keine gefährlichen Gegenstände oder Personen und Tiere zu transportieren.

(7) Für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen oder der unsachgemäßen Nutzung ergeben, haftet ausschließlich der Mieter.

(8) Der Mieter ist für Schäden verantwortlich, die er während der Benutzung oder des Besitzes der LiveBox anderen Personen oder Sachen zufügt. Amata ist berechtigt, dem Mieter Kosten für Reparatur- oder Wiederbeschaffung der LiveBox sowie an Dritte gezahlte Beträge für Schäden, die der Mieter zu vertreten hat, in Rechnung zu stellen und mit offenen Forderungen zu verrechnen.

(9) Die LiveBox darf nicht an Dritte vergeben oder verliehen werden. Wenn die LiveBox einem Dritten übergeben oder verliehen wird, liegt ein Schaden oder Vorfall, der durch die LiveBox entsteht oder ihr zugrunde liegt, in der Verantwortung des Mieters.

(10) Die LiveBox darf nicht verwendet werden, wenn ein offensichtlicher technischer Defekt vorliegt.

(11) Die LiveBox darf in keiner Weise modifiziert oder verändert werden. Es dürfen insbesondere keine Aufkleber oder andere Elemente auf der LiveBox angebracht und kein Zubehör, Teile oder Komponenten entfernt oder zerbrochen werden.

(12) Es dürfen keine Straftaten mit der LiveBox begangen werden.

(13) Sollte die LiveBox wegen Parken in einem nicht autorisierten Bereich von den zuständigen Behörden entfernt und deponiert werden, übernimmt der Mieter, neben der entsprechenden Geldbuße, die Kosten für die Rückholung der LiveBox.

(14) Für den Fall, dass der Mieter in einen Unfall verwickelt ist, muss die Polizei kontaktiert und Amata so schnell wie möglich über den Unfall sowie die Schäden informiert werden. Hierzu ist der Unfallbericht von Amata auszufüllen. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z. B. durchrutschende Ladung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen.

(15) Wird die LiveBox oder ein Zubehörteil bzw. eine Komponente von ihr während der Mietdauer gestohlen, muss Amata umgehend schriftlich informiert werden. Der Mieter muss den zuständigen Behörden einen entsprechenden Bericht vorlegen bzw. eine Anzeige erstatten. Eine Kopie der Anzeige ist Amata innerhalb 24 Stunden nach Aufgabe zuzusenden.

(16) Der Mieter ist allein verantwortlich für die von ihm vorgenommenen Verstöße und übernimmt alle daraus resultierenden Bußgelder, Sanktionen und Strafen. Amata behält sich zur Verteidigung seiner Interessen das Recht vor, den Mieter gegenüber den Behörden bzw. der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren, wenn eine Straßenrechtsverletzung begangen wurde. Amata kann vom Mieter die Kosten verlangen, die aus den von ihm begangenen Verstößen resultieren, darunter Bußgelder, Strafen und die von Amata übernommenen Rechtskosten. Bei begangenen Ordnungswidrigkeiten erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro. Das Ausbleiben oder die Weigerung der Zahlung für die vom Mieter geschuldeten Beträge berechtigt Amata zur außerordentlichen Kündigung. Die gerichtliche Geltendmachung weiterer Ansprüche für entstandene Schäden und Verluste bleibt vorbehalten.

(17) Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. gegen Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern berechtigen Amata zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Amata auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern entsteht, bleibt unberührt.

(18) Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution beträgt 500 Euro. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Amata kann den Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

§ 16 Abtretungs-, Gebrauchsüberlassungs-, Verpfändungsverbot

(1) Ansprüche oder Rechte des Mieters gegen Amata dürfen ohne Amatas Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

(2) Während der Dauer der Miete darf der Mieter ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Amata nicht den Gebrauch des Mietgegenstandes einem Dritten zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht verkaufen, verschenken, vermieten oder verleihen. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Nutzung von in dem Haushalt des Mieters angehörenden Personen oder Mitarbeitern des Mieters, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer der Miete von Rechten Dritter freizuhalten.

(4) Während der Dauer des Mietvertrages darf jeglicher Mietgegenstand im Besitz des Mieters nicht verpachtet, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.

§ 17 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle

(1) Sofern der Mieter Verbraucher ist, gilt folgender Hinweis: Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.

(2) Amata ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Absprachen bestehen nicht.

(2) Auf die zwischen Amata und dem Mieter bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Wenn der Mieter Verbraucher ist, führt die Rechtswahl nicht dazu, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm nach den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Rechts gewährt wird, das an seinem gewöhnlichen Aufenthalt gilt. Die Rechtswahl bedeutet auch nicht, dass er sein Recht vor einem ausländischen Gericht durchsetzen muss.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

(4) Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, wird als Gerichtsstand für alle zwischen dem Mieter und Amata erwachsenden Streitigkeiten Saarbrücken vereinbart.

(5) Amata ist berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Mieter bestehenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Im Falle der Vertragsübernahmen durch ein Drittunternehmen erhält der Mieter von Amata eine Mitteilung über die Vertragsübernahme, in der auch eine Frist angegeben wird, innerhalb welcher der Mieter den Vertrag kündigen und das Löschen des Kundenkontos verlangen kann, falls er mit der Übertragung an das Drittunternehmen nicht einverstanden ist.